Friedhof Mildenau

„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben.“ (Joh 11,25)


Der kirchliche Friedhof in Mildenau ist der Ort, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Darüber hinaus steht er allen Verstorbenen unabhängig ihrer Konfession oder Weltanschauung offen. Gerne kümmern wir uns in Abstimmung mit dem Bestatter um die Trauerfeier oder den Trauergottesdienst sowie um die Bestattung oder Beisetzung. Unser Friedhof in Mildenau ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. Gleichzeitig ist er ein Ort des Lebens und der Begegnung und als christlicher Friedhof ein Ort der Hoffnung.


An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof in Mildenau erhält so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den Gemeindegliedern, wie auch an Menschen, die nicht der Landeskirche angehören. Für viele Angehörige von Verstorbenen stellt sich die Frage, welche Grab- und Bestattungsform die richtig ist. Hier wollen wir Ihnen die Möglichkeiten auf dem Mildenauer Friedhof vorstellen.

Die Pflege wird komplett durch die Friedhofsverwaltung übernommen

Sarg oder Urne möglich

Nicht verlängerbar (gesetzliche Ruhezeit: 20 Jahre)

Pflegearmes Reihengrab, Pflege erfolgt vollständig 

durch den Friedhofsträger

Grabstein kann selbst ausgesucht werden

Gesamtkosten (ohne Grabstein):

Sarg: Gesamtgebühr: 4.219,00 €

Urne: Gesamtgebühr: 3.959,00 

Urne

Nicht verlängerbar (gesetzliche Ruhezeit: 20 Jahre)

Pflegearmes Grab, Pflege erfolgt vollständig durch 

den Friedhofsträger

Grabstein kann nicht selbst ausgesucht werden

Gesamtkosten (mit Grabstein):

Gesamtgebühr: 3.535,00 €

Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen



Sargbestattung

Nicht verlängerbar (gesetzliche Ruhezeit: 20 Jahre)

Pflege erfolgt durch die Angehörigen

Grabstein kann selbst ausgesucht werden 

Pflege kann nach einigen Jahren an den Friedhofsträger abgegeben werden 

Gesamtkosten (ohne Grabstein und Pflege):

Benutzungsgebühr: 1.080,00 €

Bestattungsgebühr: 480,00 €

Urnenbeisetzung

Nicht verlängerbar (gesetzliche Ruhezeit: 20 Jahre)

Pflege erfolgt durch die Angehörigen

Grabstein kann selbst ausgesucht werden

Pflege kann nach einigen Jahren an den Friedhofsträger abgegeben werden 

Gesamtkosten (ohne Grabstein und Pflege):

Benutzungsgebühr: 1.080,00 €

Beisetzungsgebühr: 220,00 €

Einzelstelle: 1 Sarg oder 2 Urnen

Doppelstelle: 2 Särge oder 4 Urnen

Liegezeit kann nach 20 Jahren verlängert werden

Pflege erfolgt durch die Angehörigen

Grabstein kann selbst ausgesucht werden

Pflege kann nach einigen Jahren an den Friedhofsträger abgegeben werden 

Gesamtkosten Sarg 

(ohne Grabstein und Pflege) 

Benutzungsgebühr für Sargbestattungen 

Einzelstelle 1.130,00 €

Verlängerung 56,50 €

Doppelstelle 2.260,00 €

Verlängerung 113,00 €

Benutzungsgebühr für Urnenbeisetzungen

Einzelstelle (je 2 Urnen) 1.130,00 €

Verlängerung 56,50 €

Doppelstelle (je 4 Urnen) 2.260,00 €

Verlängerung 113,00 €

zuzüglich Bestattungs- oder Beisetzungsgebühren

Folgende Kosten können weiterhin anfallen

Gebühr für Träger bei Sargbestattungen 150,00 €

Gebühr für die Benutzung der Kirche 50,00 €

Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals 25,00 €


Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an:

Einebnung Grabstätte Sarg: 38,00 €

Einebnung Grabstätte Urne: 24,00 €

Einebnung Doppelgrab: 51,00 €

Pflege eines Reihengrabes oder Wahlgrabes pro Jahr (mit Dauerbepflanzung, egal ob Urne oder Grab): 132,00 € pro Jahr


Beerdigungschor (Spende direkt an den Chor erbeten): 50,00 €

Bläserchor (Spende direkt an den Chor erbeten): 150,00

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