- Veranstaltungen im Pfarrhaus sind auf 7Personen
begrenzt.
- Veranstaltungen in der Pfarrscheune werden auf 4 Personen
begrenzt.
- Veranstaltungen in der Kirche werden auf 100 Personen
begrenzt.
- Veranstaltungen in der Trauerhalle sind auf 10 Personen
begrenzt
- Veranstaltungen im Betsaal Streckewalde sind auf 7 Personen
begrenzt
- Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand
gehalten.
- Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden
und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
- Ein- und Ausgangstüren werden vor und nach der Veranstaltung von
Mitarbeitern geöffnet und bleiben offen, bis alle mit dem nötigen Abstand den Raum betreten/verlassen haben.
- Nach Betreten des Gebäudes stehen ausreichend Waschbecken mit
Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Handdesinfektion zur Verfügung.
- Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und
einzuhalten.
- Die Räume werden nach der Veranstaltung gelüftet und desinfiziert, wenn
nötig, wird zwischenzeitliches Lüften empfohlen.
- Sollte das Abstandsgebot nicht eingehalten werden können, ist das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend erforderlich. Dies gilt für Kinder ab 7 Jahren.
- Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für
Proben kann bei einem Abstand von mindestens 3 Metern darauf verzichtet werden.
- Pädagogisches Material steht ausreichend für die Nutzung durch eine
Person zur Verfügung und werden nach deren Gebrauch entweder desinfiziert oder für mindestens 1 Woche nicht benutzt. Dem Gebrauch von Whiteboard, Beamer u.Ä. wird der Vorrang
gegeben.
- Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste geführt und für 4
Wochen Datenschutzkonform aufbewahrt.
- Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten
ersichtlich.
- Hygienebeauftragte für die Kirchgemeinde Mildenau ist Franziska
Diedrich, die Verantwortung für die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird von ihr an den jeweiligen Gruppenleiter delegiert.
- Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die
Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Folgende Hinweise sind zusätzlich zu
beachten:
Für Gruppen und
Kreise:
- aktuell dürfen keine Gruppen und Kriese zusammenkommen
Für Gottesdienste (in der
Kirche)
- Beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie während des gesamten
Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Die Daten zur Kontaktverfolgung wird wie folgt sichergestellt: jeder
muss eine Teilnehmendenkarte ausfüllen (Karte und desinfiziertes Stift werden zur Verfügung gestellt) und diese nach Ende des Gottesdienstes in eine dafür vorgesehene Box am Ausgang werden. Die
Karten werden Datenschutzkonform für 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
- Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass keine Grüppchen gebildet
werden dürfen.
- Während des gesamten Gottesdienstes ist ein medizinischer
Mundnasenschutz zu tragen.
- Es wird aufs Singen verzichtet.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränke im
Rahmen der Veranstaltungen
- Zur Zeit dürfen keine Speisen oder Getränke ausgegeben
werden
Für Beerdigungen:
- Die Sargträger achten auf die Einhaltung der Hygieneregeln und auf
genügend Abstand zwischen den Trauergästen
- Eine Gruppenbildung bei der Verabschiedung am Grab ist zu achten, es
wird darauf verzichtet auf dem Friedhofsweg zu warten, sondern direkt zum Gottesdienst in die Kirch zu gehen.
- Berdigungen und Trauerfeiern dürfen maximal mit 10 Personen durchgeführt
werden
Mildenau, den 10. Januar
2021